1. Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden
1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (im Folgenden Kunden) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.
2. Vertragsanbahnung und Zustandekommen des Vertrages
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Produkte in unserem Online‐Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online‐Katalog dar.
2.2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird
oder wir mit der Ausführung begonnen haben.
2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde
wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
2.4. Vorleistungen (einschließlich Kostenvoranschlag), die wir im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Kunden erbringen, können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.
3. Leistungen und Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus unserer Auftragsbestätigung. Wir sind zu Teilleistungen
berechtigt, es sei denn, der Kunde hat hieran kein Interesse.
3.2. Von uns durchgeführte Leistungen sind entgeltpflichtig. Fremdkosten sind in unserem Entgelt nicht enthalten.
3.3. Verträge über Hard‐ und Software beinhalten grundsätzlich nicht unsere Verpflichtung zur Installation und
Konfiguration, den Kunden zu beraten, einzuarbeiten oder dafür Material zur Verfügung zu stellen. Sofern eine
Schulung und die Erstellung eines Pflichtenheftes nicht ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart werden, sind wir
hierzu nicht verpflichtet.
3.4. Wenn eine Programmdokumentation oder ein Bedienungshandbuch geschuldet wird, dann lediglich in
maschinenlesbarer Form, ggf. als Bestandteil der Software, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich
vereinbart.
3.5. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen, wenn wir dies vor der Beauftragung des Unterauftragnehmers schriftlich mitteilen.
4.Preise
Unsere Preise verstehen sich netto ausschließlich Mehrwertsteuer ab Werk. Soweit nicht anders
angegebenen, handelt es sich um Euro‐Preise. Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher
Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preis‐ und Konditionenliste oder unseren betrieblichen
Entgeltsätzen zzgl. der Verpackungs‐ und Versandkosten sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach Belegvorlage zu vergüten.
5. Nutzungsrechte
5.1. Bei der Lieferung von Software, die durch Dritte hergestellt wurde, bestimmt sich das Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers (Software-Lizenzbestimmungen).
5.2. Bei Lieferung von Software, die durch uns hergestellt oder erweitert wurde, wird dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Es ist beschränkt auf die Installation der Software auf einem Arbeitsplatzrechner oder einem Server mit der vereinbarten Höchstzahl von Arbeitsplätzen.
5.3. Nutzungsrechte an Software werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung der Software
eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die überlassene Software einschließlich aller
Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen.
5.4. Alle Rechte an unseren Arbeitsergebnissen, insbesondere die Urheberrechte, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Kunden uns zu. Auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeiter des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an diesen Arbeitsergebnissen ein
einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
6. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Übergabe des
Kaufgegenstands, Abnahme des Werkes oder nach Leistung der Dienste fällig. Soweit der Vertrag abgrenzbare
Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch uns Teilzahlungen auf das
Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für unsere laufenden
oder wiederkehrenden Leistungen werden jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und sind sofort fällig, sofern
nicht etwas anderes vereinbart ist.
6.2. Ein Aufrechnungs‐ und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche
entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche
berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von
uns schriftlich anerkannt wurden.
7. Lieferung und Liefertermine
7.1. Eventuelle (Liefer‐)Termine sind unverbindlich, soweit sie nicht als verbindlich vereinbart wurden.
Auslieferungstermine für die Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer werden von uns gesondert
schriftlich bestätigt und sind nur in diesen Fällen verbindlich. Soweit zum Zeitpunkt der Bestellung in unserem
Online‐Shop bei dem bestellten Produkt ein Lagerbestand vorhanden ist, versenden wir dieses innerhalb von 7
Werktagen, nachdem die Bestellung bei uns eingegangen ist. Die Lieferung unserer Artikel aus dem Online‐
Shop erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
7.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe
oder bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden
über.
8. Untersuchungs‐ und Rügepflicht / Mängelhaftung
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den
offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge
geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu rügen.
Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns unverzüglich nach dem Entdecken durch den
Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs‐ und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des
betreffenden Mangels als genehmigt.
8.2. Bei Sachen (einschließlich Software sowie Dokumentationen), die nicht von uns hergestellt wurden, treten wir an den Kunden sämtliche Ansprüche aus Mängeln ab, die gegen den Hersteller oder unseren Verkäufer der
Sachen bestehen. Wir leisten nur Gewähr, soweit der Hersteller oder Verkäufer die Haftung für Mängel
verweigert, verzögert oder von Gegenleistungen abhängig macht. Der Anspruch gegen uns ist von der
vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme des Herstellers oder Verkäufers abhängig, es sei denn, die
gerichtliche Geltendmachung wäre unzumutbar oder würde keine Aussicht auf Erfolg bieten.
8.3. Soweit eine Sache mangelhaft ist, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
8.4. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden oder ist die Lieferung einer mangelfreien Sache als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen ist jedoch erst auszugehen,
· wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer
· mangelfreien Sache eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde,
· wenn die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache unmöglich ist,
· wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird,
· wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder
· wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er uns schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von
zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Die Beendigung des weiteren
Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt und Schadenersatz) kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf
schriftlich erklärt werden.
8.5. Wir übernehmen nicht die Kosten der Nachbesserung, die entstanden sind, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
8.6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage‐ oder Installationsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Anleitung der
ordnungsgemäßen Montage bzw. Installation entgegensteht.
8.7. Bei einer unberechtigten Mängelrüge des Kunden, bei der der Kunde das Fehlen eines Mangels mindestens
leicht fahrlässig verkannt hat, hat er uns die dadurch verursachten Kosten zu erstatten.
8.8. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Sache einschließlich der Handbücher, Anleitungen oder
sonstiger Unterlagen verjähren bei neu hergestellten Sachen innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache.
Soweit auf unsere Leistungen die gesetzlichen werkvertraglichen Regelungen anwendbar sind, verjähren die
Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels innerhalb eines Jahres ab Abnahme.
9. Abnahme
Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen zwei Wochen
abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt. Dies gilt
auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf
von vier Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. In diesem Fall gelten die bereits vorher angebrachten
Mängelrügen als Vorbehalt der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur
Verweigerung der Abnahme.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Sämtliche Lieferungen von uns erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen vor. Unser Eigentum geht insbesondere nicht dadurch unter, dass Zahlungen geleistet werden, die dem Kaufpreis für ein oder mehrere Stücke oder für bestimmte Sendungen gleich kommen. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von uns und begründet keinen Eigentumserwerb nach § 950 BGB. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
10.2. Der Kunde tritt bereits hiermit die Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gegen seine Abnehmer an uns ab, gleichgültig, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Der Kunde ist bis zum Widerruf berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen anzuzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinzuweisen.
10.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von uns gelieferte Ware vor Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen ihn zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Vor Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Ansprüche ist die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinen Kunden Bezahlungen erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde.
10.4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
11. Haftung
11.1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden, einschließlich des Nichteintritts des vom Lizenznehmer erwarteten Gewinns, die durch die Verwendung unserer Produkte oder Leistungen entstehen oder in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.2. Für den Verlust von Daten haften wir in dem vorgenannten Umfang nur soweit der Kunde seine Daten in
anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese
mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
12. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
12.1. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
12.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.
12.3. Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
12.4.Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐rechtliches
Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz
oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand Berlin.
KINDERMANN TCV GmbH