Für alle Unternehmen, die mit Bundesbehörden arbeiten, wird ab dem 27.11.2020 die elektronische Rechnung über einen XML-basierten Datenaustausch zur Pflicht. In 2021 folgen dann die Bundesländer und weitere öffentlicher Auftraggeber.
Das von uns entwickelte Modul bietet Ihnen eine pragmatische und einfach umzusetzende Möglichkeit, zur Erstellung der XRechnungs-konformen XML-Dateien direkt aus den gebuchten Vorgängen. Anschließend können Sie die Dateien in das von der empfangenden Behörde vorgesehene Portal hochladen oder diese Dateien per E-Mail versenden.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:
ZUSATZFUNKTION / HIGHLIGHT UNSERS MODULS:
Textbausteine, Überschriften sowie artikelerläuternde Langtexte
In XRechnungen sind Textbausteine, Überschriften sowie artikelerläuternde Langtexte nicht vorgesehen. Da wir dies nicht für praxisbezogen erachten, wurde im Modul zusätzlich realisiert, dass erläuternde und eine Positionen beschreibenden Texte als „Notizen“ an der jeweiligen Positionszeile angefügt werden. Texte vor der ersten Rechnungsposition werden als „Notizen“ am Belegkopf mit übergeben.
Berücksichtigung von Änderungen der XRechnungs-Einrichtungsdaten
Sollte bei einem der vielen Pflichtparameter einer von diesen Parametern zum Zeitpunkt der Erstellung fehlerhaft sein, können Sie diesen in den Stammdaten korrigieren. Diese Korrekturen werden dann bei erneuter Erstellung automatisch berücksichtigt.
Die Leitweg-id: