Neue Regeln zur sofortigen Abschreibung von IT, Software und ERP-Systemen

Die Abschreibung wurde für alle Unternehmen für neue und bereits beschaffte IT-Komponenten, Software und ERP-Systeme auf ein Jahr verkürzt. 

Im nebenstehenden BMF-Schreiben ist die Neuregelung zu den Abschreibungen für IT-Systeme, Software und ERP-Systeme definiert.

Entgegen der bisherigen Annahme, dass es eine verkürzte Abschreibungsdauer von einem Jahr für neu beschaffte IT geben wird, geht die tatsächliche Regelung jetzt deutlich weiter.

Download
Nutzungsdauer von Computer- hardware und Software
BMF-Schreiben vom 26.02.2021
Bmf ND-von-computerhardware-und-software
Adobe Acrobat Dokument 52.1 KB

Dies bedeutet für Sie:

  1. Neu beschaffte Computersysteme, Software und ERP-Lösungen können auf ein Jahr abgeschrieben werden.  
  2. ACHTUNG: Auch bereits beschaffte Computersysteme, Software und ERP-Lösungen, die noch in der
    Abschreibungszeit liegen, können jetzt mit dem Restwert komplett abgeschrieben werden!  
  3. Die Definition von Computersystemen ist sehr weit gefasst
    inkl. Telekommunikation, Scanner, Betriebsautomatisierung etc.  
  4. Das Schreiben ist allein wegen der an die frühen 90-iger erinnernde Wortwahl lesenswert.